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Allgemeine Verkaufsbedingungen 

der TeKa Food GmbH



1  Geltungsbereich, Form

1.1     Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Käufer“). Die AVB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen. Die Registrierung in unserem Online-Shop unter teka-food.odoo.com setzt einen gültigen Gewerbenachweis voraus; die Freischaltung erfolgt durch uns nach Prüfung.

1.2     Die AVB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB). Sie gelten gleichermaßen für Verträge, die über unseren Online-Shop, telefonisch, per E-Mail oder im persönlichen Kontakt geschlossen werden.

1.3     Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

1.4     Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, eine schriftliche Vereinbarung bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

1.5     Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

1.6     Diese AVB gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch als Rahmenvereinbarung für gleichartige künftige Verträge mit demselben Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müssten.


2 Vertragsschluss

2.1     Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, Preislisten, technische Dokumentationen, Produktbeschreibungen oder sonstige Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Die Darstellung der Waren in unserem Online-Shop stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer zur Abgabe eines Angebots.

2.2     Sofern ein Auftrag/eine Bestellung unter Mustervorbehalt erteilt wird, werden für die unter Mustervorbehalt bestellten Artikel umgehend Muster vorgelegt. Muster gelten als unverbindliche Typmuster. Sie müssen mit der Lieferung nicht identisch sein.

2.3     Die Bestellung der Ware durch den Käufer – im Online-Shop durch Anklicken der entsprechenden Schaltfläche („zahlungspflichtig bestellen“ oder vergleichbar), per E-Mail, telefonisch oder schriftlich – gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

2.4     Die Annahme kann von uns entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung in Textform) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden. Eine automatische Eingangsbestätigung im Online-Shop stellt noch keine verbindliche Annahme des Angebots dar.

2.5     Bei individuellen Angeboten, die wir dem Käufer in Textform unterbreiten, gilt eine Annahmefrist von fünf Werktagen, sofern im Angebot keine andere Frist angegeben ist.

2.6     Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird nicht von uns gespeichert; der Käufer kann den Inhalt seiner Bestellung vor Absendung über die Druckfunktion seines Browsers sichern.


3 Lieferfrist und Lieferverzug

3.1     Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. 2 Wochen ab Vertragsschluss. Dies gilt vorbehaltlich der jeweiligen Verfügbarkeit. Bestellungen, die werktags bis 11:00 Uhr verbindlich erfasst und bestätigt werden, werden in der Regel am darauffolgenden Werktag versandt. Maßgeblich für die Versandbereitschaft ist der vollständige Zahlungseingang bei Vorkassezahlungen sowie eine vollständige und prüffähige Bestellung. Ausschlaggebend für die Einhaltung der Lieferfrist ist der Zeitpunkt, zu dem die Ware unser Lager verlässt oder die Anzeige der Abholmöglichkeit gegenüber dem Käufer.

3.2     Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen, Transportunterbrechungen, Streiks, Aussperrungen, Pandemien, Rohstoffknappheit oder vergleichbare Umstände), nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber so schnell wie möglich informieren. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind. Da unsere Lieferanten überwiegend außerhalb der Europäischen Union ansässig sind, behalten wir uns die rechtzeitige Selbstbelieferung ausdrücklich vor.

3.3     Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.

3.4     Die Rechte des Käufers gem. Ziffer 9 dieser AVB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.


4 Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug

4.1     Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Lieferungen erfolgen grundsätzlich innerhalb der Europäischen Union; Lieferungen in Drittländer sind nur nach gesonderter Vereinbarung möglich.

4.2     Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr geht spätestens mit dem Zeitpunkt, zu dem die Ware unser Lager verlässt, auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde oder wir den Transport selbst durchführen. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

4.3     Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für den Käufer zumutbar ist.

4.4     Der Käufer stellt sicher, dass die im Kundenstammdatenblatt angegebene Anlieferstelle während der vereinbarten Lieferzeiten erreichbar und zugänglich ist und eine ordnungsgemäße Warenannahme gewährleistet ist. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen (z.B. unzutreffende Angaben, vergebliche Anfahrten, verweigerte Annahme), so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.


5 Preise, Zahlungsbedingungen und Verpackungsmodalitäten

5.1     Alle Preise verstehen sich, mangels ausdrücklicher abweichender Regelung im Einzelfall, in Euro als Nettopreise zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer und zzgl. Versand- und Verpackungskosten.

5.2     Der Käufer bestätigt, dass die uns mitgeteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-IdNr.) von ihm aktiv verwendet wird. Diese USt.-IdNr. wird für alle zukünftigen Bestellungen des Käufers verwendet, soweit die Verwendung nicht widerrufen wird oder der Käufer im Einzelfall eine abweichende und für jene konkrete Bestellung zu verwendende USt-IdNr. ausdrücklich in Textform mitteilt. Innergemeinschaftliche Lieferungen können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen umsatzsteuerfrei abgewickelt werden.

5.3     Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager. Individuelle Rabatte oder Sonderkonditionen werden ausschließlich in prozentualer Form gewährt und gelten nur für die jeweils vereinbarten Lieferungen, sofern nicht ausdrücklich eine dauerhafte Vereinbarung getroffen wurde.

5.4     Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material-, Fracht-, Zoll- und Vertriebskosten sowie Steuererhöhungen für Lieferungen, die aufgrund entsprechend von den Parteien getroffener Vereinbarung drei Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

5.5     Folgende Zahlungsarten stehen grundsätzlich zur Verfügung: Vorkasse (Banküberweisung), PayPal, SEPA-Lastschrift (nach gesonderter Vereinbarung), Kartenzahlung am POS-Terminal bei Abholung, Barzahlung bei Abholung sowie Rechnung mit individuell vereinbartem Zahlungsziel (nach Bonitätsprüfung und Freigabe durch uns). Neukunden und Kunden mit eingeschränkter Bonität werden grundsätzlich auf Vorkasse oder Barzahlung bei Abholung/Lieferung beliefert. Ein Rechnungskauf mit Zahlungsziel kann nach mehreren erfolgreichen Vorkasse- bzw. Barzahlungstransaktionen auf Antrag und nach gesonderter Bonitätsprüfung gewährt werden. Über Höhe und Bedingungen der Kreditlinie entscheiden wir nach freiem Ermessen.

5.6     Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis fällig und ohne Abzug zu zahlen innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung der Ware. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der vorbehaltlose Eingang des Betrages auf dem in der Rechnung angegebenen Konto. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.

5.7     Beim Versendungskauf (Ziffer 4.1) trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager. Sofern wir nicht die im Einzelfall tatsächlich entstandenen Transportkosten in Rechnung stellen, gilt eine Transportkostenpauschale entsprechend der jeweils gültigen Transportkostenpreisliste. Diese ist auf unserer Webseite einsehbar und wird dem Käufer auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer. Dies gilt auch für Kosten für die Verpackung, Leih- und Pfandberechnungen sowie für Transportmittel, dabei insbesondere für Container, Rollbehälter und Leihpaletten. Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können zusätzliche Kosten anfallen (insbesondere Zölle, Einfuhrumsatzsteuer, sonstige Steuern und Abgaben sowie Geldübermittlungsgebühren); diese trägt der Käufer.

5.8     Dem Käufer leihweise überlassene Verpackungen und Transportmittel sind vom Käufer nach Erhalt der Ware und in einwandfreiem Zustand frachtfrei zurückzugeben. Sie sind sorgfältig zu behandeln und dürfen für andere Zwecke als die Aufbewahrung der Lieferung nicht verwendet werden. Für Schäden, die aus einer Verletzung der vorgenannten Pflichten des Käufers entstehen, haftet der Käufer, es sei denn, der Käufer hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.

5.9     Rückgabeort von nicht leihweise überlassenen und nicht systempflichtigen Verpackungen gemäß § 15 Abs. 1 S. 4 Verpackungsgesetz in der jeweils aktuellen Fassung ist eine Sammelstelle des Unternehmens, das in dem jeweiligen Sammelgebiet den Zuschlag i.S.d. § 23 Verpackungsgesetz in der jeweils aktuellen Fassung erhalten hat. Die Rückgabe der nicht systempflichtigen Verpackungen erfolgt auf Kosten des Käufers.

5.10   Rücklastschriftkosten gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Sofern keine Tilgungsbestimmung erfolgt und die Zahlung des Käufers nicht zur vollständigen Tilgung aller Forderungen ausreicht, werden bei uns eingehende Zahlungen zunächst auf etwaige Zinsen und Kosten, sodann auf die datumsmäßig älteste Forderung verrechnet.

5.11   Mit Ablauf der jeweiligen Zahlungsfrist (vgl. Ziffer 5.6) kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verzinsen. Wir sind ferner berechtigt, eine Pauschale gem. § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40,00 Euro zu verlangen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Bei überfälligen Forderungen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen bis zum vollständigen Ausgleich des Saldos zurückzuhalten und – auch bei bestehenden Rahmenvereinbarungen – nur gegen Vorkasse durchzuführen.

5.12   Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer darüber hinaus nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers insbesondere gem. Ziffer 7.6 dieser AVB unberührt.

5.13   Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung bzw. Lieferung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.


6 Eigentumsvorbehalt

6.1     Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem jeweiligen Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

6.2     Solange das Eigentum noch nicht auf den Käufer übergegangen ist, ist er verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.

6.3     Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

6.4     Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

6.5     Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß nachfolgendem (iii) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:

  1. (i)       Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten, ohne dass wir verpflichtet werden. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
  2. (ii)      Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Ziffer 6.3 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
  3. (iii)     Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß Ziffer 6.4 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

6.6     Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.


7 Mängelansprüche des Käufers

7.1     Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 ff. BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Käufer oder einen anderen Unternehmer weiterverarbeitet wurde.

7.2     Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren.

7.3     Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die uns der Käufer nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernehmen wir jedoch keine Haftung. Eine fehlerhafte oder fehlende Etikettierung gilt nicht ohne Weiteres als Sachmangel. Soweit eine Nachetikettierung erforderlich wird, stellen wir die entsprechenden Etiketten oder Aufkleber kostenfrei zur Verfügung; die Anbringung erfolgt durch den Käufer auf eigene Kosten.

7.4     Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Käufers voraus, dass der Käufer die Ware sofort nach Eingang hinsichtlich Menge, Qualität, Beschaffenheit, Verunreinigung und Einsatzzweck gemäß § 377 HGB prüft. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich in Textform Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 48 Stunden ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb von fünf (5) Werktagen ab Entdeckung in Textform anzuzeigen. Die Mängelanzeige muss bei leichtverderblichen Waren und Fehlmengen sofort, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Warenlieferung bzw. Entdeckung des Mangels erfolgen. Transportschäden sind zudem unverzüglich gegenüber dem Frachtführer/Spediteur zu reklamieren und entsprechend zu dokumentieren (Schadensvermerk auf dem Lieferschein, ggf. Foto). Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

7.5     Ist die gelieferte Ware mangelhaft, können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Im Fall des Weiterverkaufs der Lieferung durch den Käufer hat dieser dafür Sorge zu tragen, dass wir in die Nacherfüllung beim Endkunden eingebunden werden.

7.6     Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

7.7     Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Ware nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Bemängelte Ware ist vom Käufer bis zur Klärung der Reklamation sachgerecht aufzubewahren. Eine Entsorgung darf erst nach unserer ausdrücklichen Bestätigung in Textform erfolgen.

7.8     Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.

7.9     In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

7.10   Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

7.11   Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen.


8 Mindesthaltbarkeit und Produktrückrufe

8.1     Bei Lebensmitteln gewährleisten wir bei Anlieferung eine Mindestrestlaufzeit von in der Regel 40 % der ursprünglichen Mindesthaltbarkeit, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Bei Aktions-, Saison- oder Restpostenware kann die Restlaufzeit hiervon abweichen; in diesen Fällen wird die verkürzte Mindesthaltbarkeit vor Vertragsschluss ausgewiesen.

8.2     Das Mindesthaltbarkeitsdatum stellt keine Garantie für die Beschaffenheit der Ware dar, sondern eine Angabe gemäß den lebensmittelrechtlichen Vorschriften.

8.3     Im Falle eines Produktrückrufs durch den Hersteller, eine Behörde oder uns selbst ist der Käufer verpflichtet, die betroffene Ware unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen, etwaige bereits weiterveräußerte Ware bei seinen Abnehmern zurückzurufen, soweit dies erforderlich ist, und uns über Umfang und Bestand der betroffenen Ware in Textform zu informieren. Die Kosten und Modalitäten der Rückführung und Vernichtung werden im Einzelfall einvernehmlich geregelt; soweit Ansprüche gegen den Hersteller bestehen, sind diese vorrangig zu verfolgen.

8.4     Sollten wir einen Warenrückruf für erforderlich halten, verpflichtet sich der Käufer uns dabei zu unterstützen, zum Beispiel durch Kontaktierung seiner Kunden. Die in diesem Rahmen anfallenden Aufwendungen trägt jede Partei selbst, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen eine andere Kostentragung vorsehen.


9 Sonstige Haftung

9.1     Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

9.2     Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der gesetzlichen Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

  1. (i)       für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  2. (ii)      für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

9.3     Die sich aus Ziffer 9.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.4     Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

9.5     Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


10 Verjährung

10.1   Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt zwölf (12) Monate ab Ablieferung.

10.2   Schadensersatzansprüche des Käufers gem. Ziffer 9.2 sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen. Gleiches gilt für Ansprüche aus arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommenen Garantien.


11 Datenschutz

Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Käufers – insbesondere die Daten der vertretungsberechtigten Personen sowie der für Bestellung, Buchhaltung und Anlieferung benannten Ansprechpartner – unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes. Einzelheiten zur Datenverarbeitung enthält unsere Datenschutzerklärung, abrufbar unter teka-food.odoo.com.


12 Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1   Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

12.2   Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Brühl. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

12.3   Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit (abrufbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr). Da unsere AVB ausschließlich für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern gelten, ist diese Plattform für die hier geregelten Verträge nicht einschlägig. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


13 Salvatorische Klausel

Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in diesen AVB oder den einzelnen Verträgen mit dem Käufer bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen bzw. ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. Entsprechendes gilt im Fall von Regelungslücken. Änderungen und Ergänzungen dieser AVB sowie individueller Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieser Schrift-/Textformklausel.

 

Stand: Mai 2026

TeKa Food GmbH, Berzdorfer Str. 5, 50321 Brühl